So können Sie Ihre Ausgleichsabgabe sparen
* Ohne Auszubildende und Teilzeitkräfte unter 18 Wochenstunden.
** Für jeden Auszubildenden mit Behinderung bitte zwei Plätze anrechnen.
*** Berücksichtigt wird ausschließlich die im Auftragswert enthaltene Arbeitsleistung. Material- und Transportkosten, Lohnkosten für nicht-behinderte Fachkräfte u. ä. sind nicht abzugsfähig.
Das Ergebnis ist nur ein Schätzwert. Alle Berechnungen sind ohne Gewähr.
Bei Fragen zur Ausgleichsabgabe...
... oder zu den vielfältigen Angeboten der zehn Werkstätten nehmen Sie Kontakt mit NORDCAP WfbM auf!

