Aktenvernichtung
Die Vernichtung sensibler Daten bedarf zuverlässiger Partner. In den Werkstätten werden Akten, Magnetbänder, Disketten, CDs und sonstige Datenträger professionell nach strengen Richtlinien gemäß dem Bundesdatenschutz-Gesetz DIN 32757-1 (Sicherheitsstufe 3 und 4) vernichtet.
Hierfür verfügen die Werkstätten für behinderte Menschen über eine entsprechend technische Ausstattung: Schredderanlagen mit Ballenpresse, Aktenschredder, u. a. mit einem Mindestdurchlauf von 250 Kilogramm pro Stunde, CD- und Diskettenschredder. Die Werkstätten vermieten auch Entsorgungsbehälter zur Akten- und Datenvernichtung.
Die Werkstätten für behinderte Menschen setzen auch Ihren Auftrag um. Nehmen Sie Kontakt mit NORDCAP WfbM auf.

